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   StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793   

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StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793 (https://dejure.org/1976,1790)
StGH Hessen, Entscheidung vom 28.07.1976 - P.St. 793 (https://dejure.org/1976,1790)
StGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juli 1976 - P.St. 793 (https://dejure.org/1976,1790)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497

    Grundrechtsklage - Erschöpfung des Rechtswegs und Prüfungskompetenz des

    Auszug aus StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793
    Auf den Hinweis des Präsidenten des Staatsgerichtshofs, nach § 48 Abs. 3 StGHG müsse die Grundrechtsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts erhoben werden, diese Frist habe er versäumt, hat der Antragsteller auf den Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 - verwiesen und geltend gemacht, auch der Vorschrift des § 58 VwGO über die Rechtsbehelfsbelehrung sei nicht entsprochen worden.

    Der vom Antragsteller erwähnte Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 - steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.

    Erweist sich die Grundrechtsklage schon aus diesem Gründe als unzulässig, so kann in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Frage dahingestellt bleiben, ob der Zulässigkeit des Antrages auch der Umstand entgegensteht, daß das Bundesverwaltungsgericht als höchstes zuständiges Bundesgericht in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren in dieser Sache entschieden hat (vgl. dazu Hess. StGH, Beschluß vom 8. Januar 1969 - P.St. 497 -, ESVGH 20, 5 = VerwRspr. 21, 7).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793
    Eine Gründrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch das zuständige Gericht zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen Richtigkeit sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85, 92 f.).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793
    Nach einhelliger verfassungsrechtlicher Rechtsprechung kommt im Falle ihrer Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (unter anderem Beschluß des Hess. StGB vom 6. September 1958 - P.St. 267 -, ESVGH Bd. 11/II S. 22 (L); Beschluß vom 21. Juni 1967 - P.St. 467 -, ebenso BVerfGE 4, 309, 314/315 und 28, 243, 256 für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793
    Ein solcher Verstoß liegt aber erst dann vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts und das eingeschlagene Verfahren bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 13, 132, 150).
  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793
    Nach einhelliger verfassungsrechtlicher Rechtsprechung kommt im Falle ihrer Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (unter anderem Beschluß des Hess. StGB vom 6. September 1958 - P.St. 267 -, ESVGH Bd. 11/II S. 22 (L); Beschluß vom 21. Juni 1967 - P.St. 467 -, ebenso BVerfGE 4, 309, 314/315 und 28, 243, 256 für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 242/65

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des GrdsVG bezüglich Aufhebung oder

    Auszug aus StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793
    Der Staatsgerichtshof kann weder im Bereich der tatsächlichen Feststellungen und Würdigungen seine Erwägungen anstelle derjenigen des entscheidenden Gerichts setzen, noch dessen Entscheidung am Maßstab des einfachen Rechts auf ihre Richtigkeit prüfen (vgl. BVerfGE 21, 94, 98 f.).
  • StGH Hessen, 06.09.1958 - P.St. 267

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793
    Nach einhelliger verfassungsrechtlicher Rechtsprechung kommt im Falle ihrer Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (unter anderem Beschluß des Hess. StGB vom 6. September 1958 - P.St. 267 -, ESVGH Bd. 11/II S. 22 (L); Beschluß vom 21. Juni 1967 - P.St. 467 -, ebenso BVerfGE 4, 309, 314/315 und 28, 243, 256 für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde).
  • StGH Hessen, 21.06.1967 - P.St. 467
    Auszug aus StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 793
    Nach einhelliger verfassungsrechtlicher Rechtsprechung kommt im Falle ihrer Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (unter anderem Beschluß des Hess. StGB vom 6. September 1958 - P.St. 267 -, ESVGH Bd. 11/II S. 22 (L); Beschluß vom 21. Juni 1967 - P.St. 467 -, ebenso BVerfGE 4, 309, 314/315 und 28, 243, 256 für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde).
  • StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 857

    Bundesrecht; Gerichtsentscheidung; Grundrechtsklage; Prüfungsbefugnis;

    Hinzukommen muß vielmehr, daß sie bei Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (so StGH, Beschluß vom 28. Juli 1976 - P.St. 793 -).
  • StGH Hessen, 24.08.1994 - P.St. 1168

    Darlegungspflicht; Gesetzlicher Richter; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab;

    1963, S. 1011 = ESVGH 14, 1; Beschluß vom 16.12.1964 - P.St. 400 - Beschluß vom 28.07.1976 - P.St. 793 -), möglich erscheinen ließe.
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